Flugreglement

1. Der Modellflugplatz der Modellfluggruppe Oberönz (MGOZ) des SMV im AeCS steht ausschliesslich Aktivmitgliedern der MG Oberönz zur Verfügung. Ein Aktivmitglied hat kein Recht, fremde Piloten zum Fliegen auf dem Flugareal einzuladen. Der Vorstand kann Ausnahmen bewilligen, falls die Versicherungsfrage abgeklärt worden ist.

2. Folgende Flugmodelle sind zugelassen: a) Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren und Turbinenantrieb b) Flugmodelle mit Elektromotoren c) Segelflugmodelle

3. Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren, Turbinenantrieb oder hochfrequenten Elektroantrieben dürfen das Flugareal nur zu folgenden Zeiten benützen:

Montag bis Samstag 08.00 bis 12.00 / 13.00 bis 21.00 Sonntag 09.00 bis 12.00 / 13.00 bis 21.00

Segel- und Elektroflug mit nicht hochfrequentem Antrieb unterliegen keiner zeitlichen Einschränkung. Für Wettbewerbe oder Vereinsanlässe können die Flugzeiten den Erfordernissen angepasst werden. An eidgenössischen Feiertagen gelten die Flugzeiten wie an Sonntagen.

4. Der maximal zulässige Schallpegel der Modelle, gemessen nach den Richtlinien des SMV darf 84 dBA in zehn Metern Entfernung nicht überschreiten

5. Aus Lärm- und Sicherheitsgründen darf nur nördlich der Startlinie (Pistenrichtung) geflogen werden. Das zu meidende Gebiet ist auf dem Situationsplan schraffiert. Kunstflugfiguren sind parallel zur Pistenachse auszuführen.

6. Bevor der Pilot startet, muss er sich vergewissern, dass seine Frequenz nicht belegt ist. Auf der Frequenztafel ist die Klammer bei der richtigen Frequenz zu stecken. Bei Doppelbelegungen müssen sich die Piloten absprechen. Wer diese Anordnung missachtet, und infolgedessen ein Modell zum Absturz bringt, macht sich grober Fahrlässigkeit schuldig und ist für den Schaden verantwortlich.

7. Die Flugmodelle sind so einzusetzen, dass weder während Start und Landung, noch während des Fluges Personen oder Sachen Dritter gefährdet werden. Der Pilot denkt stets voraus und ist auf Notsituationen vorbereitet.

8. Vortrittsregelung: Landende Modelle mit stehendem Motor Landende Modelle mit laufendem Motor Startende Modelle Platzüberflüge Tiefe Pistenüberflüge und Landung sind laut und deutlich anzusagen.

9. Beim Piloten darf sich nur ein Helfer aufhalten. Wartende Piloten halten sich bei ihren Modellen im Vorbereitungsraum auf.

10. Der Modellpark befindet sich ausserhalb des Gefahrenbereichs. Es sind die Vorbereitungszonen und die dafür installierten Tische zu verwenden.

11. Für Flurschäden ist der Pilot verantwortlich. Er nimmt im Schadenfall umgehend mit dem Präsidenten Kontakt auf. Winden- oder Gummiseilstart ist nur erlaubt, wenn die Kulturen abgeerntet sind, damit kein Landschaden entstehen kann.

12. Beim Befahren der Zufahrtwege ist auf angemessene Geschwindigkeit (Schritttempo) zu achten. Auf dem Parkplatz ist eine korrekte Parkordnung einzuhalten.

13. Zuschauer sind freundlich anzuhalten, das Flugareal bei Flugbetrieb nicht zu betreten. Die Zuschauer werden auf korrektes Verhalten und Risiken aufmerksam gemacht.

14. Jedes Mitglied ist für Ordnung auf dem Flugareal verantwortlich. Jedermann trägt zum Einhalten dieser Bestimmungen bei. Besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Präsidenten zu melden. Mitglieder, welche durch ihr Verhalten andere gefährden oder auf irgendeine Weise den Ruf oder die Interessen der MG Oberönz schädigen, werden vom Vorstand zur Rechenschaft gezogen.

Das Flugbetriebs-Reglement wurde vom Vorstand am 24. Sept. 1986 in Oberönz gutgeheissen und in Kraft gesetzt.

Die vorliegende Fassung wurde an der GV vom 15. Nov. 2013 angepasst und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Stand 19.11.2017 tg © 2017 MGOZ