| 1. |
Für Modellflugzeuge mit Verbrennungsmotoren
darf das Flugareal nur zu folgenden Zeiten benutzt werden:
Montag bis Samstag 9.00 bis 12.00 / 13.30 bis 21.00
Sonntag 10.30 bis 12.00 / 14.00 bis 20.30
Segel- und Elektroflug unterliegen keiner zeitlichen Beschränkungen. |
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| 2. |
Für Wettbewerbe oder Flugtage können die Flugzeiten den
Erfordernissen angepasst werden. |
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| 3. |
An folgenden Feiertagen ist das Betreiben von Modellen mit Verbrennungsmotoren
nicht gestattet:
Karfreitag, Ostern, Auffahrt, Pfingsten, Bettag, Weihnachten, 1.
Januar
An Ostermontag und Pfingstmontag gelten die Flugzeiten wie an Sonntagen |
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| 4. |
Zur selbständigen Benützung des Flugareals während
den genannten Zeiten sind nur Aktivmitglieder der MG Oberönz
berechtigt. Das Mitglied hat kein Recht, fremde Piloten zum Fliegen
auf dem Flugareal einzuladen. |
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| 5. |
Um Schäden an Kulturen möglichst zu vermeiden, sollten
unsichere Piloten während der Vegetationsperiode nur unter Aufsicht
eines erfahrenen Piloten fliegen. |
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| 6. |
Aus Lärmgründen darf nur nördlich der Startlinie
(Pistenrichtung) geflogen werden. Das zu meidende Gebiet ist auf dem
Situationsplan schraffiert. Kunstflugfiguren sind parallel zur Pistenachse
auszuführen. |
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| 7. |
Für Heliflüge ist die östliche Pistenhälfte
zu benützen. Für Wettbewerbstraining mit Helis, wo die ganze
Pistenlänge benützt wird, hat sich der Heli-Pilot mit den
anderen Piloten von Flächenflugmodellen abzusprechen. |
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| 8. |
Bevor der Pilot startet, muss er sich vergewissern, dass seine Frequenz
nicht belegt ist. Auf der Frequenztafel ist die Klammer bei der richtigen
Frequenz zu stecken. Bei Doppelbelegungen müssen sich die Piloten
verständigen. Wer diese Anordnung missachtet, und infolgedessen
ein Modell zum Absturz bringt, macht sich grober Fahrlässigkeit
schuldig und ist für den Schaden verantwortlich. |
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| 9. |
Vortrittsregelung:
1. Landende Modelle mit stehendem Motor
2. Landende Modelle mit laufendem Motor
3. Startende Modelle
4. Platzüberflüge
Tiefe Pistenüberflüge und Landung sind laut und deutlich
anzusagen. |
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| 10. |
Beim Piloten darf sich nur ein Helfer aufhalten. Wartende Piloten
halten sich bei ihren Modellen im Vorbereitungsraum auf. |
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| 11. |
Für Flurschäden ist der Pilot verantwortlich. Er nimmt
im Schadenfall umgehend mit dem Obmann Kontakt auf. Gummiseilstart
ist nur erlaubt, wenn die Kulturen abgeerntet sind, damit kein Landschaden
entstehen kann. |
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| 12. |
Die Verbrennungsmotoren dürfen den Lärmpegel von 78 dB(A)
nicht überschreiten. |
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| 13. |
Auf dem Parkplatz sollte nur rückwärts parkiert werden.
Mitgliedern, die Modelle und Lasten ausladen müssen, ist der
Vortritt zum parkieren zu gewähren. |
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| 14. |
Zuschauer sind freundlich anzuhalten, das Flugareal bei Flugbetrieb
nicht zu betreten. |
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| 15. |
Jedes Mitglied ist für Ordnung auf dem Flugareal verantwortlich. |
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| 16. |
Jedes Mitglied erhält eine Immatrikulationsnummer zugeteilt.
Diese muss auf dem Flügel, Seitenleitwerk, Rumpf, oder Höhenleitwerk
gut sichtbar angebracht werden. Die Immatrikulationsnummer setzt sich
zusammen aus:
1. dem Ortszeichen OZ
2. der Kennnummer des Mitgliedes
Die Mindesthöhe der Buchstaben und Zahlen beträgt 30 mm.
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Dieses Reglement ist vom Vorstand am 24. September 1986 in Oberönz
gutgeheissen worden.
Dieses Reglement wurde an der GV vom 12. November 1999 angepasst und tritt
mit sofortiger Wirkung in Kraft.