Flugreglement
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1.

Für Modellflugzeuge mit Verbrennungsmotoren darf das Flugareal nur zu folgenden Zeiten benutzt werden:

Montag bis Samstag 9.00 bis 12.00 / 13.30 bis 21.00

Sonntag 10.30 bis 12.00 / 14.00 bis 20.30

Segel- und Elektroflug unterliegen keiner zeitlichen Beschränkungen.

   
   
2. Für Wettbewerbe oder Flugtage können die Flugzeiten den Erfordernissen angepasst werden.
   
   
3.

An folgenden Feiertagen ist das Betreiben von Modellen mit Verbrennungsmotoren nicht gestattet:

Karfreitag, Ostern, Auffahrt, Pfingsten, Bettag, Weihnachten, 1. Januar

An Ostermontag und Pfingstmontag gelten die Flugzeiten wie an Sonntagen

   
   
4. Zur selbständigen Benützung des Flugareals während den genannten Zeiten sind nur Aktivmitglieder der MG Oberönz berechtigt. Das Mitglied hat kein Recht, fremde Piloten zum Fliegen auf dem Flugareal einzuladen.
   
   
5. Um Schäden an Kulturen möglichst zu vermeiden, sollten unsichere Piloten während der Vegetationsperiode nur unter Aufsicht eines erfahrenen Piloten fliegen.
   
   
6. Aus Lärmgründen darf nur nördlich der Startlinie (Pistenrichtung) geflogen werden. Das zu meidende Gebiet ist auf dem Situationsplan schraffiert. Kunstflugfiguren sind parallel zur Pistenachse auszuführen.
   
   
7. Für Heliflüge ist die östliche Pistenhälfte zu benützen. Für Wettbewerbstraining mit Helis, wo die ganze Pistenlänge benützt wird, hat sich der Heli-Pilot mit den anderen Piloten von Flächenflugmodellen abzusprechen.
   
   
8. Bevor der Pilot startet, muss er sich vergewissern, dass seine Frequenz nicht belegt ist. Auf der Frequenztafel ist die Klammer bei der richtigen Frequenz zu stecken. Bei Doppelbelegungen müssen sich die Piloten verständigen. Wer diese Anordnung missachtet, und infolgedessen ein Modell zum Absturz bringt, macht sich grober Fahrlässigkeit schuldig und ist für den Schaden verantwortlich.
   
   
9. Vortrittsregelung:
1. Landende Modelle mit stehendem Motor
2. Landende Modelle mit laufendem Motor
3. Startende Modelle
4. Platzüberflüge
Tiefe Pistenüberflüge und Landung sind laut und deutlich anzusagen.
   
   
10. Beim Piloten darf sich nur ein Helfer aufhalten. Wartende Piloten halten sich bei ihren Modellen im Vorbereitungsraum auf.
   
   
11. Für Flurschäden ist der Pilot verantwortlich. Er nimmt im Schadenfall umgehend mit dem Obmann Kontakt auf. Gummiseilstart ist nur erlaubt, wenn die Kulturen abgeerntet sind, damit kein Landschaden entstehen kann.
   
   
12. Die Verbrennungsmotoren dürfen den Lärmpegel von 78 dB(A) nicht überschreiten.
   
   
13. Auf dem Parkplatz sollte nur rückwärts parkiert werden. Mitgliedern, die Modelle und Lasten ausladen müssen, ist der Vortritt zum parkieren zu gewähren.
   
   
14. Zuschauer sind freundlich anzuhalten, das Flugareal bei Flugbetrieb nicht zu betreten.
   
   
15. Jedes Mitglied ist für Ordnung auf dem Flugareal verantwortlich.
   
   
16. Jedes Mitglied erhält eine Immatrikulationsnummer zugeteilt. Diese muss auf dem Flügel, Seitenleitwerk, Rumpf, oder Höhenleitwerk gut sichtbar angebracht werden. Die Immatrikulationsnummer setzt sich zusammen aus:

1. dem Ortszeichen OZ

2. der Kennnummer des Mitgliedes

Die Mindesthöhe der Buchstaben und Zahlen beträgt 30 mm.
   

Dieses Reglement ist vom Vorstand am 24. September 1986 in Oberönz gutgeheissen worden.

Dieses Reglement wurde an der GV vom 12. November 1999 angepasst und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Stand 11.04.2012 kw
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