Statuten
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1

Name, Sitz, Geschäftsjahr
   

1.1

Die Modellfluggruppe Oberönz, nachstehend MGOZ genannt, ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des ZGB.

   

1.2

Die MGOZ ist Mitglied des entsprechenden Regionalen Modellflug-Verbandes (RMV) im Sinne von Ziffer 3.1 der entsprechenden RMV Statuten. Die Gruppe ist mit ihren Mitgliedern diesem angeschlossen.

   

1.3

Der Sitz der MGOZ ist Oberönz

   

1.4

Das Vereinsjahr endet am 31. Oktober

   

1.5.

Die MGOZ ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

   

1.6

Die MGOZ ist in ihren Zielen und auch finanziell unabhängig.

   
   
   
2 Zweck
   
2.1 Die MGOZ hat die Förderung des Flugwesens, im besonderen des Modellfluges zum Ziel.
   
2.2 Pflege der Kameradschaft und des Gedankenaustausches auf fliegerischem Gebiet.
   
2.3 Sich mit dem Konstruieren, Bauen und Fliegen von Modell-Luftfahrzeugen und anderen nicht manntragenden Fluggeräten befassen.
   
2.4 Fördern der technischen und fliegerischen Fähigkeiten ihrer Mitglieder, der Kameradschaft und der Zusammenarbeit. Organisieren von Veranstaltungen, Kursen, Ausstellungen und sportlichen Meisterschaften.
   
2.5 Mitwirken an Aktionen und Veranstaltungen von Tätigkeitsgruppen des Aero-Club der Schweiz (AeCS). Die MGOZ vertritt die Anliegen ihrer Mitglieder im RMV und SMV und, über diesen gegenüber nationalen und internationalen Behörden und Organisationen.
   
2.6 Die MGOZ vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit und der Gemeinde.
   
   
   
3 Mitgliedschaft
   
3.1

Die Zahl der Aktivmitglieder ist beschränkt auf 50. Diese Beschränkung gilt nicht für Neuaufnahmen von Personen, die den Wohnsitz in folgenden Kirchgemeinden haben:
* reformierte Kirchgemeinden Herzogenbuchsee und Seeberg
* katholische Kirchgemeinde Aeschi

   
3.2 Die MGOZ besteht aus:
* Aktivmitgliedern
* Ehrenmitgliedern
* Passivmitgliedern
   
3.3

Wer Flugmodelle baut und fliegt ist Aktivmitglied. Diese werden unterteilt in (siehe a):
* Schüler bis 16 Jahre
* Junioren bis 18 Jahre
* Senioren ab 18 Jahre
* Veteranen ab 60 Jahre
a) GV Beschluss vom 11.11.2011:
Diese werden unterteilt in:
* Junioren bis und mit 18 Jahre
* Senioren ab 19 Jahre

   
3.4 Für die Einteilung ist der Jahrgang und das Kalenderjahr massgebend, das am 1.Januar im Vereinsjahr beginnt.
   
3.5 Als Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich in hervorragender Weise um die MGOZ verdient gemacht hat. Ehrenmitglieder geniessen alle Rechte der Aktivmitglieder, sind jedoch von den finanziellen Pflichten gegenüber der MGOZ enthoben. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes an der ordentlichen Generalversammlung.
   
3.6 Passivmitglied kann jeder werden (Gönner, ehemaliges Aktivmitglied), der sich für den Modellflug interessiert und die MGOZ unterstützen möchte. Passivmitglieder erhalten sämtliche Vereinsinformationen und werden an die GV eingeladen. Sie sind jedoch nicht stimm- und wahlberechtigt.
   
3.7 Das Eintrittsgesuch für als Aktivmitglied muss schriftlich auf offiziellem Formular eingereicht werden.
Die Aufnahme erfolgt durch die Vereinsversammlung oder Generalversammlung.
Die Aufnahme erfolgt vorerst provisorisch.
Die definitive Aufnahme kann frühestens 6 Monate nach der provisorischen Aufnahme erfolgen.
Die provisorische Aufnahme kann durch den Vorstand erfolgen.
Bei triftigen Gründen kann die provisorische Aufnahme verkürzt werden.
Das provisorisch aufgenommene Mitglied hat kein Stimm- und Wahlrecht.
Die Eintrittsgebühr beträgt für alle Altersstufen Fr. 50.--, sie wird erst nach der definitiven Aufnahme fällig.
   
3.8 Der Austritt eines Mitgliedes kann nur auf schriftliches Gesuch auf Ende des Vereinsjahres erfolgen. Erfolgt das Gesuch nicht fristgerecht (Poststempel), muss der Jahresbeitrag für das kommende Jahr entrichtet werden.
   
3.9 Mitglieder, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, werden durch den Vorstand ausgeschlossen. Der Ausschluss entbindet nicht von der Regelung der bestehenden finanziellen Verpflichtungen.
   
3.10 Mitglieder, die diese Statuten grob missachten, schwer gegen die Interessen der MGOZ verstossen oder durch unehrenhaftes Verhalten deren Ansehen schädigen, werden vom Vorstand mit schriftlicher Begründung ausgeschlossen. Nach Eröffnung des Ausschlusses kann das Mitglied innert 30 Tagen an die nächste Vereinsversammlung rekurrieren.
   
   
   
4 Organisation
   
  Die Organe der MGOZ sind:
4.1 die Generalversammlung (GV)
4.2 die Vereinsversammlung (VV)
4.3 der Vorstand
4.4 die Rechnungsrevisoren
   
4.1 Die Generalversammlung
   
4.1.1 Die Generalversammlung hat folgende Rechte und Pflichten:
* Abnahme der Jahresberichte und der Jahresrechnung. Entlastung des Vorstandes
* Genehmigung des Budgets
* Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren
* Festsetzung des Jahresbeitrages und des Zahlungsmodus
* Annahme und Änderung der Statuten und Reglemente
* Ernennung von Ehrenmitgliedern
* Auszeichnung von Mitgliedern mit besonderen Verdiensten
* Auflösung der MGOZ
* Aufnahme von Mitgliedern
* Behandlung schriftlicher Anträge
   
4.1.2 Die ordentliche GV ist jährlich nach Ende des Vereinsjahres einzuberufen. Die schriftliche Einladung muss 15 Tage vor der GV erfolgen und soll die Traktanden enthalten.
   
4.1.3 Eine ausserordentliche GV kann durch den Vorstand, das Begehren 1/5 aller Mitglieder oder die Revisoren einberufen werden. Die Einladung hat schriftlich, unter Bekanntgabe der Traktanden 15 Tage zuvor zu erfolgen.
   
4.1.4 Jedes anwesende Aktivmitglied hat an der GV eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
   
4.1.5 Die GV ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 aller Mitglieder anwesend sind.
   
4.1.6 Beschlüsse und Wahlen werden in offener Abstimmung getroffen. Es gilt das einfache Mehr.
   
4.1.7 Wahlvorschläge können mündlich eingegeben werden.
   
4.1.8 Über Anträge, die nicht auf der Traktandenliste stehen, kann nur mit Zustimmung von 4/5 aller anwesenden Mitglieder Beschluss gefasst werden.
   
4.1.9 Anträge müssen bis spätestens 30. September schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
   
4.1.10 Über die Beschlüsse der GV ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
   
4.2 Die Vereinsversammlung

Die VV erledigt alle wichtigen Vereinsgeschäfte, die nicht der GV oder dem Vorstand übertragen sind. Diese wird vom Vorstand nach Bedarf einberufen.
Wichtige Vereinsgeschäfte sind:
* Aufnahme von Mitgliedern
* Behandlung von Rekursen über Streichung oder Ausschluss von Mitgliedern
* Beschlussfassung über die Durchführung von Baukursen, Meisterschaften, Veranstaltungen und Ausstellungen usw.
* Beschlussfassung über weitere Tätigkeiten im Gruppenverband
   
4.3 Der Vorstand
   
4.3.1 Der Vorstand besteht aus:
* dem Obmann
* dem Vice-Obmann
* dem Sekretär
* dem Kassier
* bis drei Beisitzern
Ausübung von höchstens 2 Ämtern durch die selbe Person ist zulässig.
   
4.3.2 Dem Vorstand obliegen:
* die Vorbereitung der Geschäfte der GV und VV
* die Vertretung der Modellfluggruppe nach aussen
* den Ausschluss oder die Streichung von Mitgliedern
* die Ausübung aller Befugnisse, die nicht ausdrücklich der GV und VV vorbehalten sind
* Beschlussfassung über die Benützung der Fluggelände
   
4.3.3 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend sind. Für Beschlüsse und Wahlen gilt das einfache Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt der Vorsitzende den Stichentscheid. Der Entscheid über den Ausschluss von Mitgliedern bedarf einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Vorstandsmitglieder.
   
4.3.4 Über Beschlüsse der Vorstandssitzungen ist ein Beschlussprotokoll zu führen, das vom Protokollführer und dem Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
   
4.3.5 Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
   
4.3.6 Der Vorstand hat einen Kompetenzbetrag von Fr. 500.– für nicht budgetierte Auslagen.
   
4.4 Die Rechnungsrevisoren
   
4.4.1 Die MGOZ hat zwei Rechnungsrevisoren. Diese dürfen nicht dem Vorstand angehören.
   
4.4.2 Die GV wählt jährlich einen Rechnungsrevisor für die Dauer von 2 Jahren. Der Revisor 1 scheidet aus und wird durch Revisor 2 ersetzt.
   
4.4.3 Die Rechnungsrevisoren prüfen die Jahresrechnung anhand der Bücher und Belege und erstatten der GV Bericht und Antrag.
   
4.4.4 Einer der Rechnungsrevisoren muss an der GV teilnehmen, um den Revisorenbericht auf Verlangen eines Mitgliedes zu erläutern und diesen zur Abstimmung zu bringen.
   
   
   
5 Finanzielle Mittel / Vermögen und Haftung
   
5.1 Die finanziellen Mittel liefert:
* das Vereinsvermögen
* die Mitgliederbeiträge
* die Einkünfte aus der Vereinstätigkeit
* die Eintrittsgebühren
* eventuelle Subventionen und Zuwendungen
   
5.2 Für die Verbindlichkeit der MGOZ haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Gruppenmitglieder besteht nicht.
   
5.3 Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen
   
   
   
6 Statutenänderung und Auflösung
   
6.1 Anträge zur Änderung der Statuten werden vom Vorstand aus eigener Initiative oder auf schriftlichen Antrag eines Mitgliedes der GV zur Beschlussfassung vorgelegt.
   
6.2 Beschluss über die Auflösung der MGOZ kann nur an einer Generalversammlung gefasst werden. 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten müssen zustimmen.
   
6.3 Bei Auflösung der MGOZ ist das Vereinsvermögen dem entsprechenden RMV treuhänderisch bis zu einer allfälligen Neugründung einer Regionalen Modellfluggruppe zu übergeben. Erfolgt innerhalb von 10 Jahren nach Auflösung der MGOZ keine Neugründung, so geht das Vermögen zweckgebunden für den Modellflugsport in den Besitz des entsprechenden RMV über.
   
   
   
7 Gültigkeit
   
7.1 Die vorliegende Fassung der Statuten und das Reglement über die Benutzung des Flugareals treten nach der Genehmigung durch die GV vom 12.11.1999 in Kraft.
   

 

Stand 11.04.2012 kw
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